Sofern Ihre Konflikte in der Ehe nicht mehr lösbar erscheinen, berät Sie Frau Rechtsanwältin Pickel umfangreich, kompetent und frühzeitig, auch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Frau Rechtsanwältin Pickel hat ihre besondere Qualifikation in diesem Rechtsgebiet in Theorie und Praxis nachgewiesen und trägt daher den Titel Fachanwältin für Familienrecht.

Zum Scheidungsrecht werden Sie hinsichtlich des Ehescheidungsverfahrens und den Folgesachen, wie Kindes- oder Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht für die Kinder oder Hausratsteilung, einschließlich möglicher Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung rechtlich und persönlich beraten. Dies gilt auch für die Auflösung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Die Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht bezüglich Ihrer Kinder werden erörtert und geklärt; dies betrifft verheiratete und auch nicht verheiratete Eltern.

Im Kindschaftsrecht informieren wir Sie über Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, und führen erforderlichenfalls den Vaterschaftsprozess.

Die Probleme des Unterhaltsrechts werden aufgearbeitet, der Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung vorbereitet und gegebenenfalls der Unterhaltsprozess geführt.

Wir betreiben für Sie die Vermögensauseinandersetzung, klären also Ihre Fragen zum ehelichen Güterrecht und betreiben den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung oder gegebenenfalls die streitige gerichtliche Auseinandersetzung.

Bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrates werden Sie beraten und unterstützt.

Der Versorgungsausgleich erfolgt im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, wir beraten über den Ablauf und die Alternativen.