Das Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei von Rechtsanwalt Fernschild bearbeitet, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht seine praktische Erfahrung und seine theoretischen Kenntnisse nachgewiesen hat. Als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer werden Sie ausführlich und kompetent von Herrn Rechtsanwalt Fernschild außergerichtlich und gerichtlich beraten und betreut. Die Fachanwälte bilden sich jährlich fort und unterrichten sich ständig über Gesetzesänderungen und Änderungen der Rechtsprechung in ihrem Spezialgebiet.

Im Rahmen unserer Beratung zeigen wir frühzeitig mögliche Risiken auf und schlagen alternative Lösungsmöglichkeiten vor, um kostspielige und zeitraubende Arbeitsgerichtsprozesse zu vermeiden. Die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten einschließlich Kündigungsschutzverfahren, Beschlussverfahren und einstweiliger Rechtsschutz wird von uns betreut.

Wir beraten Sie als Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Anstellungsverträgen für Führungskräfte, Betriebsvereinbarungen und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Ferner informieren wir über die Anforderungen von Abmahnungen und Kündigungen, die Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Fragen oder die gesetzlichen und tarifvertraglichen Handlungsspielräume sowie alle weiteren kollektiv-arbeitsrechtlichen Probleme.

Als Arbeitnehmer beraten und begleiten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn Ihnen eine Abmahnung, eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorliegt, wenn Ihr Gehalt oder Lohn nicht oder nicht vertragsgerecht ausgezahlt werden, wenn Überstunden nicht anerkannt oder bezahlt werden und wenn Sie um eine Abfindung oder ein angemessenes Zeugnis nach Beendigung Ihrer Tätigkeit streiten. Auch der Inhalt, die Ausgestaltung sowie die Rechte aus Ihrem Arbeitsvertrag werden von uns geprüft. Ferner beraten wir Sie zum Mutterschutz, der Elternzeit und dem Schwerbehindertenrecht.